Wir freuen uns, dass sie sich für dieses Denkmal interessieren!
Sie befinden sich an der Ortsverbindungstraße Unterwurmbach-Gunzenhausen. Das Autohaus in Ihrer Nähe war früher eine Mühle, genannt Scheupeleinsmühle, und wurde über einem Abzweiges des Wurmbaches mit Wasser betrieben.
Auf der nachfolgenden Karte ist Ihr Standort eingezeichnet.

Nordwestlich von Unterwurmbach liegt das große Waldgebiet der Unteren und Oberen Heide mit einer Gesamtfläche von 73 Hektar.

Diese Waldfläche schenkte nach einer Überlieferung das adelige Fräulein Eleonore von Lentersheim den Gemeindebürgern von Unter- und Oberwurmbach als Dank für die Pflege, die sie ihr hatten angedeihen lassen. Es wird erzählt, dass Eleonore von Lentersheim von ihrem Stiefbruder Friedrich von Gundelsheim wegen eines Erbschaftsstreits misshandelt und an dem Schenkelkreuz nahe der Scheupeleinsmühle aus der fahrenden Kutsche gestoßen worden sei. Von hilfsbereiten Bürgern aus Unter- und Oberwurmbach wurde sie - anfangs auch ihr schwerverletzter Kutscher, der bald darauf seinen Verletzungen erlag – über Jahre hinaus gepflegt und versorgt.
Ob das Jahr 1012 tatsächlich das Stiftungsjahr ist, kann mit letzter Sicherheit nicht behauptet werden. Der im Jahr 1846 vom königlichen Revierförster Rabusaufgestellte Waldwirtschaftsplan spricht vom Jahr 1812 als Stiftungsjahr. Bei derAufstellung dieses Wirtschaftsplans lag angeblich die Stiftungsurkunde, von unbekannter Hand und ohne Datum gefertigt, noch vor. Diese Urkunde ist heute nicht mehr auffindbar.
In einem Akt der Regierung des Rezatkreises über den Verkauf der Wurmbacher Heidstangen von 1814 fand sich folgende Mitteilung, die den fraglichen Wald betrifft:
Die Gemeinden Ober- und Unterwurmbach besitzen kein eigentliches Auskunftsdokument über ihren Gemeindewald, die Hayde, wohl aber Abschriften von Nachrichten über diesen Gegenstand und der damit verbundenen Gebräuche, die das Gepräge des hohen Alterthums an sich tragen. Der Besitzstand dauert indessen mehrere hundert Jahre!
Aus einem Eintrag im Häuser- und Rustical-Steuerkataster des Steuerdistrikts Cronheim, Band II, geht folgender Vermerk hervor:
140 Morgen Holz, die Wurmbacher Haide, ein Geschenk eines Fräulein von Lentersheim. Pro Nota! Sowohl amtlich in die Gütergehörige, als besonders beseßten werdende Haidstangen sind unter dem betreffenden Orten schon aufgeführt, fatiert und taxiert. Der Fundus erscheint als bloß zur Wissenschaft ganz ohne Anschlag, weil es mehr Privat-, als Gemeindeeigentum ist!
Aus dieser Eintragung ist zu schließen, dass nicht nur der Waldbestand, sondern auch der Grund und Boden den Berechtigten gehörte. Jeder Berechtigte (Rechtler) war berechtigt, alle zwei Jahre einen Baum (Stange) zu schlagen. Nachdem in der Vergangenheit jeder Rechtler zu jeder Zeit in den Wald gehen konnte, um seinen Baum zu schlagen, gab es oft Streit, denn jeder versuchte, möglichst den größten Baum für sich in Anspruch zu nehmen. Also gab man sich eine Heidordnung, und in einem sogenannten Heydbrief war aufgeführt, was bei Strafe verboten war.
Ein Bericht des Schulmeisters und Stangenschreibers Johann Adam Lechner vom 14. Oktober 1797 besagt, dass es sich eindeutig um Bäume handelt, die gehauen werden dürfen.
Jeder Berechtigte hatte das Recht, alle zwei Jahre zwei sogenannte Stangen, deren Stärke nicht bestimmt ist, zu hauen und abzufahren, ohne dass irgend jemand dabei die Anweisung oder Aufsicht besorgte. Erst im Jahr 1802 wurde die Aufsicht durch den Landesherrn direkt ausgeübt, der sie an die Oberforstpolizei delegierte.
Am 12. September 1907 beschloss die Ortsbürgerversammlung unter Bürgermeister Ehmann (sämtliche Gemeindebürger besaßen Holzrechte), dass die Obere und Untere Heide in das neu anzulegende Grundbuch als Eigentum der politischen Gemeinde eingetragen wird. Unter anderem wurde beschlossen, dass die Verwaltung von Grund und Boden der Gemeindeverwaltung Unterwurmbach zustehe und dass die die Forstrechte betreffenden Geschäfte für die Gesamtheit der Berechtigten durch die Gemeinde Unterwurmbach besorgt werden.
Die Zahl der Berechtigten betrug damals 84, davon 60 Unterwurmbacher und 24 Oberwurmbacher. Nach der Eingemeindung in die Stadt Gunzenhausen im Jahre 1972 gingen Grund und Boden an diese über. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurden die Rechte am Stiftungs- beziehungsweise Rechtlerwald nunmehr wie in früheren Zeiten gehandhabt. Um einen reibungslosen Ablauf der Forstgeschäfte zu garantieren, wurde ein "RechtIerausschuss" gebildet. Dieser Ausschuss organisiert die Pflege und Entnahme von Holz aus den Wäldern.

Vermutlich handelt es bei dem "Schenkelkreuz" um ein Sühnekreuz, die man vielerorts, meist unbeachtet am Rand alter, vergessener Verkehrswege findet. Oft schon halb im Boden versunken und durch den Zahn der Zeit stark in Mitleidenschaft gezogen sind sie dennoch für den interessierten Wanderer Grund genug innezuhalten. Meist sind sie aus leicht zu bearbeitenden Sandstein gefertigt, unterliegen in Form und Stil der jeweiligen Entstehungszeit und variieren in der Größe. Das "Schenkelkreuz" wurde als Denkmal im Lehenbuch des Klosters Ellangen im Jahree 1395 erstmals erwähnt.
Doch was hat es damit auf sich ?
Sühnekreuze bzw.- male stehen am Ort einer Bluttat für die Sühnung der Tat und des Täters - da wird bei Nacht und Nebel der reiche Kaufmann meuchlings ermordet und ausgeraubt, im Streit um die Grenzen ihrer Felder erschlägt der eine Bauer den anderen, um die Gunst der Auserwählten erdolchen sich die Jünglinge gegenseitig - Weitere Objekte gleicher Bedeutung sind die Kreuz-, Denk- und Mordsteine, die jedoch von der eigentlichen Kreuzform abweichen
Ohne belegbare Sühneverträge sind inschriftslose Steinkreuze in der Regel nicht zweifelsfrei ein- oder zuzuordnen, weil sie meist auch nicht mehr an ihren ursprünglichen Standorten stehen - nur vorhandene Zeichen oder Symbole lassen nähere Deutungen zu. Volkstümliche Sagen bzw. mündliche Überlieferungen sind immer unter Vorbehalt zu bewerten, da sie aus empirischer Sicht meist von Geschehnissen jüngerer Zeit inspiriert sind, die als Erklärungsversuche für ausgegangenes Volkswissen in Erscheinung treten. Diese weitverbreitet vorkommenden, in und außerhalb von Ortsfluren errichteten Steinkreuze, sind christliche Zeichen, die Funktionen verschiedenster Art haben können, z.B. zum Markieren von Arealen des Haus-, Kirch- (Immunitätsbereich), oder auch Marktfriedens oder von Gerichtsstätten bzw. Richtstätten (Burg-, Stadt- oder Straßengerichte), wo die jeweiligen örtlichen Hoch- bzw. Niedergerichtsbarkeiten zusammentraten um Urteile zu verkünden oder Hinrichtungen zu vollziehen.
Das Sühnekreuz am Wegesrand ist eine Faszination - Das Zusammenwirken von Form, Örtlichkeit und Legende ist die Grundlage seiner erhabenen Ausstrahlung, scheint dem toten Gestein Leben zu geben. So auch dieses "Schenkelkreuz"!
Unterwurmbach lag im Mittelalter an der Handelsstraße Ulm-Nürnberg. Bevor die Eisenbahnen gebaut wurden, gab es eine gerade Verbindung zwischen Unterwurmbach und Gunzenhausen wie der Auszug aus dem Bayern-Atlas zeigt. Vermutlich fuhr das adelige Fräulein von Lentersheim auf dieser Handelsstraße. Man sieht auch wie sich der Wurmbach durch die Landschaft schlängelt und ein Abzweig zur Scheupeleinsmühle führt. Im Ort nutzte eine weitere Mühle die Wasserkraft des Wurmbaches (links im Bild).
