Sehr geehrter Urlaubsinteressent,
die Angaben in unserer Homepage wurden mit den Vermietern mit größtmöglicher Sorgfalt
zusammengestellt. Eine Gewähr dafür kann jedoch nicht übernommen werden.
Die Angaben beruhen auf Empfehlung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
Der Vertrag entsteht immer zwischen dem Gast und dem Vermieter. Der Ersteller dieser
Datenbank tritt lediglich als Vermittler auf und kann in keinerlei Hinsicht haftbar gemacht werden.
Preise für die Ferienunterkünfte:
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Inklusivpreise, in denen alle Abgaben wie
z. B. Mehrwertsteuer und Endreinigung enthalten sind.
Auch die Strom-, Wasser-, Gas- und Heizkosten sind in den Endpreisen eingerechnet, außer
der Verbrauch kann durch eigene Zähler ermittelt werden. Diese Kosten sind bei einzelnen
Vermietern extra aufgeführt.
An- und Abreisetag
werden zusammen als nur ein Tag berechnet. Die in den Angaben genannten Preise gelten
- wenn nichts anderes vermerkt ist- für eine Aufenthaltsdauer von mindestens sieben Tagen
(Ferienwohnungen in der Regel für 4 Pers./Tag). Bei kürzeren Aufenthalten erhöhen sich die
Preise. Folgende Richtsätze wurden den Vermietern empfohlen:
Aufenthalt von einem Tag 40%, zwei und drei Tage 30%, vier und fünf Tage 20% und 6 Tage
10% Aufschlag.
Saison:
Hauptsaison: In der Regel vom 15. Juni bis 15. September (HS). In dieser Zeit
empfehlen wir, wegen der starken Nachfrage nicht ohne Voranmeldung anzureisen.
Nebensaison: Für die übrigen Zeiten gelten die bei den Vermietern angegebenen Nebensaison-
Preise (NS). Ist nur ein Preis angegeben, so gilt dieser die gesamte Saison.
Leistungen:
Vollpension: Übernachtung mit Frühstück, Mittagessen, Abendessen. Inanspruchnahme der Einrichtungen
des Hauses gemäß Angebot im Verzeichnis.
Halbpension: Übernachtung mit Frühstück, eine Mahlzeit. Die Art der Mahlzeit ist im Verzeichnis
Angegeben. Inanspruchnahme der Einrichtungen des Hauses gemäß Angebot im
Verzeichnis.
Übernachtung
mit Frühstück: Das Normalfrühstück besteht aus Semmeln und Schwarzbrot, Butter, Honig oder
Konfitüre, Kännchen Kaffee, Tee, Milch oder Kakao. Ist "Reichhaltiges Frühstück"
angegeben, so kann hierfür kein erhöhter Preis berechnet werden. Ansonsten
können zusätzlich geforderte Eier, Wurst, Käse etc. in Rechnung gestellt werden.
Ferienwohnungen:
Diese sind in der Regel so ausgestattet, dass sich der Gast Speisen selbst zube-
reiten kann. Komplette Küche ist ausgestattet mit Elektroherd, Kühlschrank und
Spüle. Geschirr, Besteck, Tisch- und Bettwäsche sowie Handtücher werden gestellt.
Der Mieter hat für Pflege sowie eine ordentliche Übergabe zu sorgen.
Beschädigte Gegenstände sind zu ersetzen.
Kinderermäßigung:
Die Preisermäßigung gilt nur in Häusern, die dies in Ihrem Angebot vermerkt haben.
Sie gilt nur bei Unterbringung zusammen im Elternschlafzimmer bzw. im eigenen
Kinderzimmer. Sie beträgt für Kinder bis sechs Jahre 50%, bis neun Jahre 25%.
Ansonsten und auch für Kleinkinder nur nach Vereinbarung mit dem Vermieter.
Für Ferienwohnungen wird grundsätzlich keine Kinderermäßigung gewährt, außer nach Vereinbarung mit dem Vermieter.
Sonstiges:
An- und Abreise:
Die gemieteten Zimmer und Ferienwohnungen müssen an Abreisetag bis 10 Uhr
geräumt sein. Anreise ist ab 14 Uhr möglich. In der Hauptsaison(HS) grundsätzlich
nur Samstag und Sonntag (Sondervereinbarungen sind nur mit dem Vermieter
möglich).
Hausprospekte: So weit angegeben, bitte direkt beim Vermieter anfordern.
Bahnreisende: Werden auf Wunsch vom nächsten Bahnhof (Gunzenhausen) abgeholt.
bzw. ihre Abholung veranlasst.
Garten- oder Balkonmöbel: Sind in der Regel vorhanden.
Hunde: (kleinere) können nur in Häusern mitgebracht werden, die dies nicht ausdrücklich
verneint haben (z.B. Keine Haustiere). Für größere ist die vorherige Zustimmung
des Vermieters einzuholen. Dies gilt ebenso für alle anderen Tierarten. Eine angemessene
Vergütung kann hierfür berechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 15. Mai bis 30. September jeden Jahres
ein Bade- und Liegenwiesenverbot für Hunde in/an den Seen gilt.
Sportangler: Angler erhalten, solange die Kontingente reichen, Erlaubnisscheine gegen Vorlage des amtlichen Fischereischeines. Vorherige Anfrage ist zweckmäßig.
Ausgabestelle ist, z.B. in Unterwurmbach - Breitis Anglertreff - Am Lindermer 1
(Fachgeschäft auf 200qm Verkaufsfläche).
Reiserücktrittskostenversicherung: Wird in jedem Fall empfohlen.
Vorauszahlungen:
Können vom Vermieter verlangt werden. Bei Nichtinanspruchnahme der Leistung
wird dieser Betrag, sofern eine weitere Vermietung nicht möglich ist, auf einen
eventuellen Schadenersatz angerechnet. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich
zwischen Gast und Vermieter.
Bestimmungen über Schadensersatz:
Der Gastvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Zimmer bzw. Ferienwohnung
bestellt und zugesagt ist. Die Vorausbestellung verpflichtet den Gastgeber zur
Bereitstellung und den Gast zur termingemäßen Erfüllung, d. h. Abnahme des
Zimmers oder Ferienwohnung. Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen
hat der Gast den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der
vom Vermieter eingesparten Aufwendungen. Diese betragen bei Ferienwohnungen
20 bis 30%, bei Ü/F, Halb- oder Vollpension 30 bis 40% des Preises. Vereinbarte
Vergünstigungen treten bei Nichtantritt oder vorzeitiger Abreise außer Kraft.
Sobald bekannt ist, dass aus irgendwelchen Gründen der Urlaub nicht angetreten
werden kann, sollte unverzüglich die Buchungsstelle oder der Vermieter verständigt
werden, um durch eine eventuelle andere Belegung den Schadensersatz so gering
wie möglich zu halten.
Erfüllungsort ist der Ort des Betriebes.
Gerichtsstand ist das für den Erfüllungsort zuständige Amtsgericht.
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